Spezialfällung

Wir bieten ihnen Spezialfällungen in unterschiedlichen Verfahren an, ob Seilklettertechnik (SKT), Hubarbeitsbühne oder auch Mobilkran, die ihren Problem-Baum ohne jede Beeinträchtigung benachbarter Objekte entfernen.

Mittels der Seilklettertechnik (SKT) ist es uns möglich, auch dort zu arbeiten, wo keine Hubarbeitsbühne hinkommt. In Verbindung mit geschulter Ablasstechnik lassen sich auf engstem Raum große und schwierige Bäume Stück für Stück ohne unnötiges Risiko abtragen.

Wir fällen jeglichen Baum jeglicher Größe an jedem Standort schnell, sicher und kostengünstig.

 

sf home

 

Und natürlich verfügen wir auch über ein umfassendes Entsorgungskonzept mit Buschhacker, Transportfahrzeugen, usw…

Hinweis: Je nach Stadt bzw. Landkreis müssen für Fällungen (evtl. sogar Schnittmaßnahmen) Genehmigungen von den Stadtgartenämtern erteilt werden. Seit dem 01.07.2008 ist in Kassel eine neue Baumschutzsatzung in Kraft getreten. Für die Fällung und den Rückschnitt von Bäumen (außer Obstbäumen mit Ausnahme von Walnuss, Baumhasel und Esskastanie) ist ab einem festgelegten Stammumfang, der in 1 m Höhe gemessen wird, eine Genehmigung nach der Baumschutzsatzung erforderlich. Der Stammumfang beträgt bei Nadelbäumen 100 cm und bei Laubbäumen 80 cm.

Hilfreiche Links:

Baumschutzsatzung der Stadt Kassel

Antrag auf Genehmigung von Maßnahmen an geschützten Bäumen

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