Gehölzwertermittlung, Gutachten und Baumkontrolle

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass private Grundstücksbesitzer und Kommunen Bäume regelmäßig von Sachverständigen auf Ihre Sicherheit  kontrollieren lassen müssen (Verkehrssicherungspflicht). Sie sind laut BGB § 823 und § 839 für die Sicherheit Ihrer Bäume verantwortlich und haften im Schadenfall.

Wir begutachten Ihren Baumbestand von unten bis oben, von der Wurzel über den Stamm bis zur Krone. Wir beurteilen die Vitalität Ihrer Bäume, die Stand- und Bruchsicherheit und bestimmen evt. verhandene Schaderreger (Pilze, Schädlinge). Aufgrund der Begutachtung erstellen wir ein für Ihren Baum passendes Sanierungskonzept und erläutern Ihnen, wie der Baum auf die durchzuführenden Maßnahmen reagieren wird.

Wir bieten Ihnen die Untersuchung Ihres Baumbestandes nach VTA  (Visuell Tree Assessment) von Matteck & Hötsel, 1997 und SIA (Statisch Integrierte Abschätzung der Baumsicherheit) von Wessoly & Erb, 1998 und die Vitalitätsbeurteilung von Roloff, 2001. Diese Methoden ermöglichen in Übereinstimmung mit der ZTV- Baumpflege 2006 und der Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen, eine verletzungsfreie und baumschonende Diagnose und Prognose von Baumkrankheiten und Versagensherden.

 

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In Einzelfällen (z.B. bei Rechtstreitigkeiten) kann es notwendig sein, dass ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hinzugezogen werden muss.
In diesen Fällen arbeiten wir mit qualifizierten Sachverständigen für Baumpflege und Baumstatik zusammen.

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