Am 1. März beginnt der Vogelschutzzeitraum. Oft werden wir gefragt was wir in dieser Zeit tun, denn wir dürften ja dann nicht mehr schneiden oder fällen. Nachfolgend ein paar Infos zum bundeseinheitlichen Fäll- und Schnittverbot, das im Bundesnaturschutzgesetz geregelt ist (§ 39 BNatSchG).
Bäume sind wunderbare Geschöpfe, die nicht nur die kindliche Phantasie anregen. Welches Kind klettert nicht gerne auf Bäume oder träumt von einem Baumhaus? Mit dem Kinderklettern bieten wir Kindern ab 5 Jahren die sichere Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit alten Bäumen und einen Perspektivenwechsel aus der Baumkrone, nämlich mal von oben nach unten.
Einen Eindruck von unserer Arbeit erhalten sie in unserem Firmenvideo. Die Pflege hilft dem Baum, sich zu einem gesunden, wohlgewachsenen Exemplar zu entwickeln. Bei Jungbäumen unterstützen wir diese Entwicklung durch einen frühzeitigen Erziehungsschnitt. Konkurrenztriebe und reibende Äste, die in späteren Jahren zu Problemen führen können, werden gezielt entnommen.