
Fäll- und Schnittverbote
Fäll- und Schnittverbote ab dem 1. März
Am 1. März beginnt der Vogelschutzzeitraum. Oft werden wir gefragt was wir in dieser Zeit tun, denn wir dürften ja dann nicht mehr schneiden oder fällen. Nachfolgend ein paar Infos zum bundeseinheitlichen Fäll- und Schnittverbot, das im Bundesnaturschutzgesetz geregelt ist (§ 39 BNatSchG).